Hier finden Sie Faktenblätter, Präsentationen und Praxisbeispiele.

Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an größere Betriebe und Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Ziel ist es, neben den erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten auch Angebote der Raucherberatung und -entwöhnung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung umzusetzen.

Im Leitfaden erfahren Sie mehr zu den rechtlichen Aspekten. Darüber hinaus finden Sie neben Checklisten zur Ermittlung der individuellen Tabakabhängigkeit oder zur Ermittlung des Status Quo im Betrieb, Kommunikationshilfen, wie Musterbriefe, -artikel, Folien.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) (2008): Rauchfrei am Arbeitsplatz - Ein Leitfaden für Betriebe. Köln

Der Ratgeber beleuchtet praxisnah die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen (Alkohol- und Drogentests bei der Einstellung, Alkohol- und Drogenverbote im Betrieb, Kündigung, Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Krankenversicherung). Grundlagen der Suchtpräventionsprogramme und des Gesundheitsmanagements und Hilfen für Betroffene geben Anregungen für die Intervention im Betrieb und für konsequentes Durchhalten in der Hilfe.

Es vermittelt gezieltes Hintergrundwissen zu den unterschiedlichen Suchtmitteln und Prozessen (wie Alkohol, Nikotin, Medikamente, illegale Drogen, aber auch Spielsucht, die Abhängigkeit von leistungssteigernden Substanzen, psychische Störungen wie Arbeitssucht und Essstörungen) und hilft beim Umgang mit Suchtkranken im betrieblichen Alltag.

Der Leser findet unter anderem Antworten auf die Fragen:

  • Wie erkennt man Suchtverhalten?
  • Welche strukturellen Rahmenbedingungen sind für das Gelingen betrieblicher Suchtprävention nötig?
  • Welche Schwierigkeiten können bei der Umsetzung auftreten und wie löst man sie?

Das Buch kann beim Bund Verlag bestellt werden:

Diese Praxishilfe dient als Arbeitshilfe, Impulsgeber für Mitarbeitergespräche und als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis.

Bei den motivierenden Gesundheitsgesprächen im Betrieb (FIT-Beratung) handelt es sich um einen Beratungsansatz zur Unterstützung des individuellen gesundheitlichen Verhaltens von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die FIT-Beratung ist ein handlungsorientiertes Angebot für alle sozialen, psycho-sozialen und gesundheitlichen Fragestellungen, mit denen sich Beschäftigte auseinandersetzen. Der Beratungsansatz kann in ein bestehendes betriebliches Gesundheitsmanagement integriert, aber auch als alleinige verhaltensbezogene Intervention eingesetzt werden.

Die Druckversion dieser Broschüre kann im BKK-Onlineshop bestellt werden:

Diese Broschüre richtet sich vornehmlich an Führungskräfte in Mittel- und Kleinbetrieben und Verwaltungen, die einen Einstieg in das Thema suchen. Sie erhalten praxisnahe Antworten auf ihre Fragen. Die Inhalte der Broschüre beruhen auf den Erfahrungen jahrelanger Seminararbeit mit Führungskräften und Personalverantwortlichen aus Betrieben und Verwaltungen.

Diese Broschüre ist kostenlos bei der Bundeszentale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhältlich:

Die Broschüre enthält zahlreiche allgemeine sowie rechtliche Hintergrundinformation zum Thema und eine Reihe an unterstützenden Materialien für die praktische Anwendung: Unternehmensrichtlinie über den Umgang mit suchtgefährdeten bzw. suchtkranken Mitarbeitern, ein Merkblatt für Vorgesetzte und für angesprochene Mitarbeiter, Dienstvereinbarung über Suchtgefahren am Arbeitsplatz u. v .a. m.

Quelle:Landeszentrale für Gesundheit in Bayern (Hg.) (2009): Broschüre: Alkohol im Unternehmen vorbeugen - erkennen - helfen: 3. Aufl. München

PDF-Download:

Die Erfahrung zeigt, dass viele innerbetriebliche Maßnahmen die Mitarbeiter nur bedingt erreichen. Insbesondere wenn es um Sucht in ihrer Gesamtheit geht, fühlt sich ein Großteil der Belegschaft nicht angesprochen.

Diese Broschüre ist nicht mehr bestellbar.

Die von Fachverband Sucht e.V. mit Unterstützung des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. erstellte Broschüre bietet praxisorientierte Informationen mit entsprechenden Fallbeispielen. In Form von Merkblättern werden zudem Hinweise zu gesetzlichen Regelungen, Auffälligkeiten einer Suchtproblematik und zur Gesprächsführung gegeben.

Folgende Themen werden in der Broschüre behandelt:

  • Suchtprobleme am Arbeitsplatz erkennen
  • Handlungsmöglichkeiten für Inhaber und Führungskräfte
  • Suchtbehandlung und berufliche Wiedereingliederung
  • Externe Ansprechpartner und weiterführende Informationen

Das Deutsche Krebsforschungszentrum bietet gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gezielte Unterstützung bei der Suche nach Anbietern von Raucherberatungen und Tabakentwöhnungsprogrammen in der Umgebung und beraten betriebliche Akteure telefonisch, wie sie das Thema "Rauchfrei am Arbeitsplatz" angehen bzw. umsetzen können.

Anbietersuche - Raucherberatung & Tabakentwöhnungsprogramme
Die Datenbank enthält auch kurze Beschreibungen zu den am häufigsten angewandten Programmen und Methoden mit dem Rauchen aufzuhören: http://www.anbieter-raucherberatung.de/

Rauchfrei am Arbeitsplatz - Telefonberatung
Neben der erwähnten Datenbank hat das Deutsche Krebsforschungszentrum eine Hotline "Rauchfrei am Arbeitsplatz" eingerichtet, die sich an verschiedene betriebliche Akteure wendet:

  • Beschäftigte erhalten Informationen über ihre Rechte und die Möglichkeiten, diese einzufordern sowie eine individuelle Beratung zum Rauchstopp.
  • Arbeitgeber erhalten Informationen zum gesetzlich vorgeschriebenen Nichtraucherschutz und können sich zu dessen Umsetzung beraten lassen.
  • Betriebsräte erhalten Informationen zum gesetzlich vorgeschriebenen Nichtraucherschutz und zu guten Beispielen von Betriebsvereinbarungen.
  • Betriebsärzte können sich zu möglichen Tabakentwöhnungsmaßnahmen im Betrieb beraten lassen.

Die Einrichtungsdatenbank der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren enthält alle wichtigen Informationen zu ambulanten Suchtberatungsstellen und stationären Suchthilfeeinrichtungen.

Sie haben hier die Möglichkeit, Hilfeangebote mit detaillierten Informationen zu den Einrichtungen zu finden:

Der "Fagerström"-Test ist ein weltweit anerkanntes Verfahren, um die Stärke der Abhängigkeit bei Rauchern zu messen.

Hier gelangen Sie zum Online-Test der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA):

Wie ist mein Umgang mit Alkohol einzuschätzen? Trinke ich zu viel? Ist meine Gesundheit durch Alkohol gefährdet? Bin ich Alkoholiker?

16 Testfragen sollen Ihnen dabei helfen, Ihren Umgang mit Alkohol zu überprüfen, und Sie gegebenenfalls auf Risiken und Probleme aufmerksam machen.

Hier geht es zum Online-Test der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA):

Fachleute aus Betrieben und der Suchthilfe geben einen Überblick über bestehende Konzepte und Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der betrieblichen Suchtprävention.

Auf der Webseite der Drogenbeauftragten der Bundesregierung finden Sie Präsentationen mit Hintergrundinformationen und praktischen Erfahrungen zum Thema "Betriebliche Suchtprävention" von folgenden Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen:

  • AUDI AG
  • Baiersdorf AG
  • CONTINENTAL AG
  • Flughafen München GmbH
  • Fraport AG
  • Uni Hannover
  • Uni Oldenburg

Der Leitfaden bietet eine Orientierung für die in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe tätigen Personen. Er erleichtert es allen Beteiligten, sich in der Zusammenarbeit an den aktuellen fachlichen und rechtlichen Standards zu orientieren. Darüber hinaus gibt er Impulse und bietet Handlungshilfen für die Praxis der betrieblichen Suchtarbeit.

Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden:

Eine Betriebs- und Dienstvereinbarung stellt klare Regeln zum Umgang mit Suchtmittel und -problemen auf und ist eine verbindliche Richtlinie für alle Beteiligte.

Wie eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Sucht" aussehen kann, zeigen die folgenden Beispiele:

Sie finden hier eine Auswahl von Fragen, die Ihnen helfen, Personen mit einem Abhängigkeitsproblem zu erkennen sowie suchtfördernde Arbeitsbedingungen wahrzunehmen.

Quelle: Suva (Schweizer Unfallversicherung) (2000): Checkliste: Suchtmittel am Arbeitsplatz. Luzern